
Unser Projekt Musik im Kiez veranstaltet ein kostenfreies Konzert auf dem Kranoldplatz, in Berlin-Neukölln. Im Petto haben wir drei Bands, die unterschiedlicher nicht sein könnten, aber eines gemeinsam haben – sie machen Musik, die berührt. Also schnappt euch eure Nachbar*innen, Mitbewohner*innen, den Typen vom Späti gegenüber und bringt mit uns den Kranoldplatz zum Beben!
Wann?
Fr, 04.09., 18:00 bis 22:00 Uhr.
Davor, von 15:00 bis 18:00 Uhr, dezentrales Kiez- und Musikfest rund um den Kranoldplatz.
Wo?
Konzert direkt auf dem Kranoldplatz. Mitmachstationen an verschiedenen Orten im Kiez rundum: Kulturbunker, Kinder- und Jugendtreff Delbrück, QM Juliusstraße, Café Kranoldplatz sowie an Stationen dazwischen.
Für wen?
Alle, die Lust auf unterschiedliche Musik aus dem Kiez und darüber hinaus haben! Kommt vorbei, schunkelt, trällert, tanzt mit uns in den Abend. Wir freuen uns schon auf Leep, Luana Madikera & Fam von La B'yle und Nurifeles (mehr Infos zu den Bands unten).
Bevor die Bands loslegen: das Kiezfest (15:00 bis 18:00 Uhr)
Dem Konzert geht am Nachmittag das dezentrale Kiezfest voraus, das der Verein pro Neubritz e.V. gemeinsam mit verschiedenen Einrichtungen und Projekten aus der Nachbarschaft auf die Beine stellt – für Familien, die Lust auf einen kreativen Nachmittag im Kiez haben. An verschiedenen Stationen warten jede Menge Mitmach-Angebote auf euch: Capoeira zum Mitmachen, Fahrrad reparieren, Kinderschminken, Experimentieren, Musik- und Bewegungsspiele und noch einiges mehr. Wer sich fleißig durch die Aktionen probiert, wird am Ende sogar mit einem Preis belohnt!
Weitere Infos gibt's auf unserem Werkstadt-Instagram-Kanal! (den Link findet ihr unten)
Das Berliner Trio Leep verbindet komplexe Rhythmen, dissonante Gitarrenklänge und rohe Vocals zu einem Sound, der sich zwischen Post-Hardcore, Post-Punk und Math Rock bewegt. Ihre Songs bauen sich oft langsam auf – sie durchlaufen ungerade Taktarten, atmosphärische Spannungsbögen und kathartische Ausbrüche und ziehen die Hörer:innen in eine Klangwelt, die zugleich roh und sorgfältig durchdacht wirkt.
Hört rein in ihr Album: https://leep.bandcamp.com/album/patience
Macht euch bereit für explosive Energie, pulsierende Rhythmen und eine geballte Ladung Spaß: Die Berliner Allround-Künstlerin, Tänzerin und Choreografin Luana Madikera (bekannt von La B'yle: https://www.instagram.com/labylemusic/) lädt gemeinsam mit ihrer hochkarätigen Crew zu einer einzigartigen Fusion aus Workshop und Live-Performance ein. Mit an Bord sind C4R4, Sera Kalo mit ihren karibischen Bangern und Scorpion Yxy (The Voice of Germany). Zusammen bringen sie eine mitreißende Mischung aus urbanen Afro-Stilen, karibischen Sounds, Baile Funk und Baile Rap auf die Bühne.
Mehr Infos: https://labyle.netlify.app/
Eine Kombination aus der armenischen Göttin „Nuri“ und der griechischen Göttin „Nefeles". Beide mythischen Gestalten herrschen über den Regen und symbolisieren die Lebenskraft und die weibliche Kreativität. Inspiriert von ihnen nimmt die FLINTA-Folk-Band Nurifeles die Zuhörer:innen mit ihren traditionellen Instrumenten und ihrem mehrstimmigen Gesang mit auf eine Reise durch verschiedene Regionen und Emotionen. Mit komplexen Harmonien traditioneller Lieder hüllen sie die Zuhörer:innen in eine warme Umarmung. Von dort steigert sich ihre Reise zu einer Folk-Party mit traditionellen Tanzliedern, begleitet von Kanun, Oud und Percussion (Darbuka, Tombak, Bendir).
https://www.instagram.com/reels/DX9xNvLsibP/


Unser Projekt Musik im Kiez veranstaltet ein kostenfreies Konzert auf dem Kranoldplatz, in Berlin-Neukölln. Im Petto haben wir drei Bands, die unterschiedlicher nicht sein könnten, aber eines gemeinsam haben – sie machen Musik, die berührt. Also schnappt euch eure Nachbar*innen, Mitbewohner*innen, den Typen vom Späti gegenüber und bringt mit uns den Kranoldplatz zum Beben!
Wann?
Fr, 04.09., 18:00 bis 22:00 Uhr.
Davor, von 15:00 bis 18:00 Uhr, dezentrales Kiez- und Musikfest rund um den Kranoldplatz.
Wo?
Konzert direkt auf dem Kranoldplatz. Mitmachstationen an verschiedenen Orten im Kiez rundum: Kulturbunker, Kinder- und Jugendtreff Delbrück, QM Juliusstraße, Café Kranoldplatz sowie an Stationen dazwischen.
Für wen?
Alle, die Lust auf unterschiedliche Musik aus dem Kiez und darüber hinaus haben! Kommt vorbei, schunkelt, trällert, tanzt mit uns in den Abend. Wir freuen uns schon auf Leep, Luana Madikera & Fam von La B'yle und Nurifeles (mehr Infos zu den Bands unten).
Bevor die Bands loslegen: das Kiezfest (15:00 bis 18:00 Uhr)
Dem Konzert geht am Nachmittag das dezentrale Kiezfest voraus, das der Verein pro Neubritz e.V. gemeinsam mit verschiedenen Einrichtungen und Projekten aus der Nachbarschaft auf die Beine stellt – für Familien, die Lust auf einen kreativen Nachmittag im Kiez haben. An verschiedenen Stationen warten jede Menge Mitmach-Angebote auf euch: Capoeira zum Mitmachen, Fahrrad reparieren, Kinderschminken, Experimentieren, Musik- und Bewegungsspiele und noch einiges mehr. Wer sich fleißig durch die Aktionen probiert, wird am Ende sogar mit einem Preis belohnt!
Weitere Infos gibt's auf unserem Werkstadt-Instagram-Kanal! (den Link findet ihr unten)
Das Berliner Trio Leep verbindet komplexe Rhythmen, dissonante Gitarrenklänge und rohe Vocals zu einem Sound, der sich zwischen Post-Hardcore, Post-Punk und Math Rock bewegt. Ihre Songs bauen sich oft langsam auf – sie durchlaufen ungerade Taktarten, atmosphärische Spannungsbögen und kathartische Ausbrüche und ziehen die Hörer:innen in eine Klangwelt, die zugleich roh und sorgfältig durchdacht wirkt.
Hört rein in ihr Album: https://leep.bandcamp.com/album/patience
Macht euch bereit für explosive Energie, pulsierende Rhythmen und eine geballte Ladung Spaß: Die Berliner Allround-Künstlerin, Tänzerin und Choreografin Luana Madikera (bekannt von La B'yle: https://www.instagram.com/labylemusic/) lädt gemeinsam mit ihrer hochkarätigen Crew zu einer einzigartigen Fusion aus Workshop und Live-Performance ein. Mit an Bord sind C4R4, Sera Kalo mit ihren karibischen Bangern und Scorpion Yxy (The Voice of Germany). Zusammen bringen sie eine mitreißende Mischung aus urbanen Afro-Stilen, karibischen Sounds, Baile Funk und Baile Rap auf die Bühne.
Mehr Infos: https://labyle.netlify.app/
Eine Kombination aus der armenischen Göttin „Nuri“ und der griechischen Göttin „Nefeles". Beide mythischen Gestalten herrschen über den Regen und symbolisieren die Lebenskraft und die weibliche Kreativität. Inspiriert von ihnen nimmt die FLINTA-Folk-Band Nurifeles die Zuhörer:innen mit ihren traditionellen Instrumenten und ihrem mehrstimmigen Gesang mit auf eine Reise durch verschiedene Regionen und Emotionen. Mit komplexen Harmonien traditioneller Lieder hüllen sie die Zuhörer:innen in eine warme Umarmung. Von dort steigert sich ihre Reise zu einer Folk-Party mit traditionellen Tanzliedern, begleitet von Kanun, Oud und Percussion (Darbuka, Tombak, Bendir).
https://www.instagram.com/reels/DX9xNvLsibP/
Satzung für den Werkstadt Kulturverein Berlin e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Werkstadt Kulturverein Berlin“ und hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Erreicht werden sollen insbesondere:
a) der Kulturaustausch zwischen Kunstschaffenden und Kunstinteressierten,
b) die Organisation von Veranstaltungen zur effektiven Präsenz der Kulturschaffenden in der breiten Öffentlichkeit, vor allem in Berlin- Neukölln,
c) die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Kulturbegeisterte,
d) die Schaffung einer Plattform für die Präsentation von Künstleraktivitäten,
e) die Vernetzung der Teilnehmer und Interessenten untereinander,
f) die Förderung des kulturellen Nachwuchses und des Angebotes nichtkommerzieller Kulturveranstaltungen mit z. B. politischem Bezug,
g) die Förderung der kulturellen Bildung und Initiative junger Menschen, sowie
deren Mitwirkung an entsprechenden Projekten,
h) die Förderung internationaler bzw. interkultureller Begegnung.
3. Seine Ziele verwirklicht der Verein, indem er
a) vielfältige kulturelle Veranstaltungen und Angebote für die Allgemeinheit selbstlos organisiert, z. B. Konzerte, Filmvorführungen oder kulturhistorische Wanderungen,
b) Ausstellungen der unterschiedlichsten Kunstgattungen, Theaterinszenierungen,
literarische Veranstaltungen für die Allgemeinheit selbstlos organisiert,
c) alle Veranstaltungen unentgeltlich anbietet.
4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung bevorzugt werden.
§3 Mitgliedschaft1.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt und aktiv an der Arbeit des Vereins mitwirken will. Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder. Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar oder vererbbar.
1. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und selbst solche zu organisieren. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich von aktiven Mitgliedern ausgeübt werden.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mit Einstimmigkeit. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen. Die aktive Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Ebenso muss die freiwillige Beendigung der aktiven Mitgliedschaft schriftlich mitgeteilt werden. Passive Mitglieder (Fördermitglieder) erwerben ihre Mitgliedschaft durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags , nach Beantragung und Einverständnis des Vorstandes. Sie beenden ihre Mitgliedschaft durch Einstellung der Zahlung oder Mitteilung an den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem Tod (natürlicher Personen) oder durch die Auflösung (juristischer Personen) des Mitglieds bzw. Beendigung der Liquidation und der darauf folgenden Löschung im Handelsregister. Ein Mitglied kann vom Vorstand nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten oder die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Die passive Mitgliedschaft endet automatisch bei Beitragsrückständen von mindestens drei Monaten. Die aktive Mitgliedschaft endet automatisch, wenn sich das Mitglied 3 Monate nicht aktiv in die Vereinsarbeit einbringt. Sie kann in eine passive Mitgliedschaft überführt werden. Ausnahmen für die automatische Beendigung der aktiven Mitgliedschaft sind wichtige Gründe wie Krankheit, Reise etc. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Mitgliedbeiträge
Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr. Die Höhe einer freiwilligen Spende oder
Sacheinlage richtet sich nach dem Willen und den Möglichkeiten des Mitglieds.
Die Höhe des monatlichen Beitrages wird erstmalig von dem Vorstand durch einen
Beschluß festgesetzt und ist halbjährlich änderbar. Sie bedarf bei Änderungen der
Abstimmung in der Mitgliederversammlung.
§4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
− der Vorstand
− die 2 Vertreter
− die Mitgliederversammlung
§5 Der Vorstand und die zwei Vertreter
Der Vorstand setzt sich aus den zwei Vorsitzenden zusammen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der aktiven Mitglieder auf zwei Jahre gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Die zwei
Vertreter werden aus dem Kreis der aktiven Mitglieder vom Vorstand benannt.
Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Für Schäden – auch gegenüber seinen Mitgliedern – ist der Verein ausschließlich mit seinem Vermögen haftbar (§31 BGB). Soweit gesetzlich möglich, ist eine weitergehende persönliche Haftung der Mitglieder der Organe des Vereins für die ihnen zustehenden Verrichtungen ausgeschlossen. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Die zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Eine Änderung der Vereinssatzung, die den Verbandszweck oder die Rechte seiner Organe und Mitglieder betrifft, ist nicht durch einen Beschluss des Vorstandes möglich, sondern bedarf der drei Viertel Mehrheit der vom Vorstand zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu berufen. Die Vorstandsmitglieder können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Nähere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
§6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den aktiven Mitgliedern des Vereins und dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Vorstandes zusammen. Die schriftliche (auch elektronische) Einladung muss mindestens 2 Wochen vor Versammlungstermin versendet werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung aus wichtigen Gründen beschließt oder wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe eine Mitgliederversammlung vom Vorstand verlangt. Alle aktiven Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt und zwingend einzuladen. Fördermitglieder werden ebenfalls zur Mitgliederversammlung eingeladen, sind jedoch bei Wahlen und Abstimmungen nicht stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung beschließt die Richtlinien der Vereinstätigkeit und behandelt alle damit verbundenen grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten, insbesondere:
− Wahl und Entlassung des Vorstandes
− Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Beschluss der Beitragsordnung
− Entgegennahme der Vereinsberichte vom Vorstand
− Beschlussfassung über die Anträge an die Mitgliederversammlung
Ein Vorsitzender oder der Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle oder auf Anfrage elektronisch
eingesehen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handheben oder Zuruf. Auf mündlichen oder schriftlichen Antrag eines Mitglieds ist auch eine verdeckte Abstimmung möglich.
§7 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen, nur zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Der Beschluss der Auflösung verlangt eine Dreiviertelmehrheit. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die außerordentliche Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung von Kunst und Kultur. Die Liquidatoren entscheiden über die Institution. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt für Körperschaften ausgeführt werden.
§8 Inkrafttreten
Die Mitgliederversammlung überträgt dem Vorstand das Recht, Satzungsänderungen, die von amtlichen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefordert werden, oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit erforderlich sind, zu beschließen. Diese Änderungen dürfen weder den Verbandszweck wesentlich verändern noch die Rechte seiner Organe und Mitglieder einschränken. Die Satzung tritt mit ihrer erstmaligen Eintragung ins Verbandsregister in Kraft. Vorstehender Satzungsinhalt wurde in der Gründungsversammlung am 16.04.2008 beschlossen.
Satzung für den Werkstadt Kulturverein Berlin e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Werkstadt Kulturverein Berlin“ und hat seinen Sitz in Berlin. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Erreicht werden sollen insbesondere:
a) der Kulturaustausch zwischen Kunstschaffenden und Kunstinteressierten,
b) die Organisation von Veranstaltungen zur effektiven Präsenz der Kulturschaffenden in der breiten Öffentlichkeit, vor allem in Berlin- Neukölln,
c) die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Kulturbegeisterte,
d) die Schaffung einer Plattform für die Präsentation von Künstleraktivitäten,
e) die Vernetzung der Teilnehmer und Interessenten untereinander,
f) die Förderung des kulturellen Nachwuchses und des Angebotes nichtkommerzieller Kulturveranstaltungen mit z. B. politischem Bezug,
g) die Förderung der kulturellen Bildung und Initiative junger Menschen, sowie
deren Mitwirkung an entsprechenden Projekten,
h) die Förderung internationaler bzw. interkultureller Begegnung.
3. Seine Ziele verwirklicht der Verein, indem er
a) vielfältige kulturelle Veranstaltungen und Angebote für die Allgemeinheit selbstlos organisiert, z. B. Konzerte, Filmvorführungen oder kulturhistorische Wanderungen,
b) Ausstellungen der unterschiedlichsten Kunstgattungen, Theaterinszenierungen,
literarische Veranstaltungen für die Allgemeinheit selbstlos organisiert,
c) alle Veranstaltungen unentgeltlich anbietet.
4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung bevorzugt werden.
§3 Mitgliedschaft1.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt und aktiv an der Arbeit des Vereins mitwirken will. Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder. Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar oder vererbbar.
1. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und selbst solche zu organisieren. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich von aktiven Mitgliedern ausgeübt werden.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mit Einstimmigkeit. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen. Die aktive Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Ebenso muss die freiwillige Beendigung der aktiven Mitgliedschaft schriftlich mitgeteilt werden. Passive Mitglieder (Fördermitglieder) erwerben ihre Mitgliedschaft durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags , nach Beantragung und Einverständnis des Vorstandes. Sie beenden ihre Mitgliedschaft durch Einstellung der Zahlung oder Mitteilung an den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem Tod (natürlicher Personen) oder durch die Auflösung (juristischer Personen) des Mitglieds bzw. Beendigung der Liquidation und der darauf folgenden Löschung im Handelsregister. Ein Mitglied kann vom Vorstand nur aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten oder die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Die passive Mitgliedschaft endet automatisch bei Beitragsrückständen von mindestens drei Monaten. Die aktive Mitgliedschaft endet automatisch, wenn sich das Mitglied 3 Monate nicht aktiv in die Vereinsarbeit einbringt. Sie kann in eine passive Mitgliedschaft überführt werden. Ausnahmen für die automatische Beendigung der aktiven Mitgliedschaft sind wichtige Gründe wie Krankheit, Reise etc. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Mitgliedbeiträge
Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr. Die Höhe einer freiwilligen Spende oder
Sacheinlage richtet sich nach dem Willen und den Möglichkeiten des Mitglieds.
Die Höhe des monatlichen Beitrages wird erstmalig von dem Vorstand durch einen
Beschluß festgesetzt und ist halbjährlich änderbar. Sie bedarf bei Änderungen der
Abstimmung in der Mitgliederversammlung.
§4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
− der Vorstand
− die 2 Vertreter
− die Mitgliederversammlung
§5 Der Vorstand und die zwei Vertreter
Der Vorstand setzt sich aus den zwei Vorsitzenden zusammen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der aktiven Mitglieder auf zwei Jahre gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Die zwei
Vertreter werden aus dem Kreis der aktiven Mitglieder vom Vorstand benannt.
Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. Für Schäden – auch gegenüber seinen Mitgliedern – ist der Verein ausschließlich mit seinem Vermögen haftbar (§31 BGB). Soweit gesetzlich möglich, ist eine weitergehende persönliche Haftung der Mitglieder der Organe des Vereins für die ihnen zustehenden Verrichtungen ausgeschlossen. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Die zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Eine Änderung der Vereinssatzung, die den Verbandszweck oder die Rechte seiner Organe und Mitglieder betrifft, ist nicht durch einen Beschluss des Vorstandes möglich, sondern bedarf der drei Viertel Mehrheit der vom Vorstand zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu berufen. Die Vorstandsmitglieder können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Nähere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
§6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den aktiven Mitgliedern des Vereins und dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Vorstandes zusammen. Die schriftliche (auch elektronische) Einladung muss mindestens 2 Wochen vor Versammlungstermin versendet werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung aus wichtigen Gründen beschließt oder wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe eine Mitgliederversammlung vom Vorstand verlangt. Alle aktiven Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt und zwingend einzuladen. Fördermitglieder werden ebenfalls zur Mitgliederversammlung eingeladen, sind jedoch bei Wahlen und Abstimmungen nicht stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung beschließt die Richtlinien der Vereinstätigkeit und behandelt alle damit verbundenen grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten, insbesondere:
− Wahl und Entlassung des Vorstandes
− Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Beschluss der Beitragsordnung
− Entgegennahme der Vereinsberichte vom Vorstand
− Beschlussfassung über die Anträge an die Mitgliederversammlung
Ein Vorsitzender oder der Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle oder auf Anfrage elektronisch
eingesehen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handheben oder Zuruf. Auf mündlichen oder schriftlichen Antrag eines Mitglieds ist auch eine verdeckte Abstimmung möglich.
§7 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen, nur zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Der Beschluss der Auflösung verlangt eine Dreiviertelmehrheit. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die außerordentliche Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung von Kunst und Kultur. Die Liquidatoren entscheiden über die Institution. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt für Körperschaften ausgeführt werden.
§8 Inkrafttreten
Die Mitgliederversammlung überträgt dem Vorstand das Recht, Satzungsänderungen, die von amtlichen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefordert werden, oder zur Erlangung der Gemeinnützigkeit erforderlich sind, zu beschließen. Diese Änderungen dürfen weder den Verbandszweck wesentlich verändern noch die Rechte seiner Organe und Mitglieder einschränken. Die Satzung tritt mit ihrer erstmaligen Eintragung ins Verbandsregister in Kraft. Vorstehender Satzungsinhalt wurde in der Gründungsversammlung am 16.04.2008 beschlossen.
1. Deine Mitgliedschaft fördert die Kunstproduktion vieler Künstler*innen unterschiedlicher Kunstrichtungen und Nationalitäten in der WerkStadt.
2. Deine Mitgliedschaft hilft uns, den künstlerischen Austausch in unserer Begegnungsstätte zu erhalten und weiter auszubauen.
3. Deine Mitgliedschaft ermöglicht es uns, die beliebten, wechselnden Ausstellungen zu organisieren und vielseitige kulturelle Veranstaltungen umzusetzen.
4. Deine Mitgliedschaft unterstützt die Arbeit der WerkStadt als zentrale Anlaufstelle für Künstler*innen vor Ort und hilft, die kulturelle Vielfalt und ein respektvolles Miteinander in unserer Neuköllner Nachbarschaft zu erhalten und weiter voranzubringen.
Die WerkStadt hat sich inzwischen zu einem spannenden Ort mit einem facettenreichen kulturellen Leben entwickelt. Durch Deine Mitgliedschaft kannst Du unsere Arbeit unterstützen und gemeinsam mit uns einer aufregenden Zukunft mit vielen niveauvollen Projekten und künstlerischen Ideen entgegenfiebern!
Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 5 € im Monat.
Du möchtest uns unterstützen, dann schreib uns eine Mail!
HIER gibt es das Formular als PDF zum Download.

→ 30. August 2026
Anmeldestart für den KinderKulturMonat 2026
Im Oktober bietet der KinderKulturMonat an allen Wochenenden kostenlose Kunst- und Kulturerlebnisse für Kinder (zwischen 4 und 12 Jahre) und ihre Familien. Dafür bündelt das Projekt Angebote aus Berliner und Brandenburger Kulturorten in einem gemeinsamen Programm.

→ 26. August 2026
Wann?
Fr, 04.09., 18:00 bis 22:00 Uhr.
Davor, von 15:00 bis 18:00 Uhr, dezentrales Kiez- und Musikfest rund um den Kranoldplatz.
Wo?
Konzert direkt auf dem Kranoldplatz. Mitmachstationen an verschiedenen Orten im Kiez rundum: Kulturbunker, Kinder- und Jugendtreff Delbrück, QM Juliusstraße, Café Kranoldplatz sowie an Stationen dazwischen.
Für wen?
Alle, die Lust auf unterschiedliche Musik aus dem Kiez und darüber hinaus haben! Kommt vorbei, schunkelt, trällert, tanzt mit uns in den Abend. Wir freuen uns schon auf Leep, Luana Madikera & Fam von La B'yle und Nurifeles (mehr Infos zu den Bands unten).
Bevor die Bands loslegen: das Kiezfest (15:00 bis 18:00 Uhr)
→ mehr Infos

→ 1. Juli 2026
PLAYDATE
Ausstellung & Performance
03.07.26 – 05.07.26
Eröffnung: 03.07, 19 Uhr
→ mehr Infos

→ 24. Juni 2026
WerkStadt-Projekt: Musik im Kiez
Kiez-Chor für Erwachsene (keine Vorkenntnisse erforderlich!)
Donnerstags, 18:30–20:00 Uhr
Familienpunkt Neukölln, Jahnstraße 26
Anmeldung: musik@werkstadt.berlin
Spiel, Percussion & Rhythmus für Familien mit Kindern bis 6 Jahren
Jeden 2. Montag im Monat, 15:30–16:30 Uhr
Familienzentrum Vielfalt, Silbersteinstraße 129
Musizieren im Seniorenheim Haus Rixdorf
Angebot für die Bewohnenden des Hauses

→ 16. Juni 2026
Das Voting ist beendet, die Filme stehen fest. Welcher es geworden ist, erfahrt ihr, wenn ihr auf folgendem Link klickt:
https://werkstadt.berlin/kino/

→ 22. Mai 2026
Unser Freiluftkino im Körnerpark* geht in eine neue Runde!
Wie jedes Jahr: Kino unter freiem Himmel im Körnerpark — und ihr entscheidet mit, was läuft. Schaut euch die Trailer an und wählt eure Favoriten aus. Der Eintritt ist frei, wir freuen uns aber über Spenden für das Projekt.
Das Voting startet diesen Samstag, dem 23.5., und läuft bis zum 31.5. Die Trailer sowie den Link zum Voting findet ihr hier: https://werkstadt.berlin/kino/
*mit freundlicher Unterstützung von Stadt und Land








→ 30. August 2026
Anmeldestart für den KinderKulturMonat 2026
Im Oktober bietet der KinderKulturMonat an allen Wochenenden kostenlose Kunst- und Kulturerlebnisse für Kinder (zwischen 4 und 12 Jahre) und ihre Familien. Dafür bündelt das Projekt Angebote aus Berliner und Brandenburger Kulturorten in einem gemeinsamen Programm.

→ 26. August 2026
Wann?
Fr, 04.09., 18:00 bis 22:00 Uhr.
Davor, von 15:00 bis 18:00 Uhr, dezentrales Kiez- und Musikfest rund um den Kranoldplatz.
Wo?
Konzert direkt auf dem Kranoldplatz. Mitmachstationen an verschiedenen Orten im Kiez rundum: Kulturbunker, Kinder- und Jugendtreff Delbrück, QM Juliusstraße, Café Kranoldplatz sowie an Stationen dazwischen.
Für wen?
Alle, die Lust auf unterschiedliche Musik aus dem Kiez und darüber hinaus haben! Kommt vorbei, schunkelt, trällert, tanzt mit uns in den Abend. Wir freuen uns schon auf Leep, Luana Madikera & Fam von La B'yle und Nurifeles (mehr Infos zu den Bands unten).
Bevor die Bands loslegen: das Kiezfest (15:00 bis 18:00 Uhr)
→ mehr Infos

→ 1. Juli 2026
PLAYDATE
Ausstellung & Performance
03.07.26 – 05.07.26
Eröffnung: 03.07, 19 Uhr
→ mehr Infos

→ 24. Juni 2026
WerkStadt-Projekt: Musik im Kiez
Kiez-Chor für Erwachsene (keine Vorkenntnisse erforderlich!)
Donnerstags, 18:30–20:00 Uhr
Familienpunkt Neukölln, Jahnstraße 26
Anmeldung: musik@werkstadt.berlin
Spiel, Percussion & Rhythmus für Familien mit Kindern bis 6 Jahren
Jeden 2. Montag im Monat, 15:30–16:30 Uhr
Familienzentrum Vielfalt, Silbersteinstraße 129
Musizieren im Seniorenheim Haus Rixdorf
Angebot für die Bewohnenden des Hauses

→ 22. Mai 2026
Unser Freiluftkino im Körnerpark* geht in eine neue Runde!
Wie jedes Jahr: Kino unter freiem Himmel im Körnerpark — und ihr entscheidet mit, was läuft. Schaut euch die Trailer an und wählt eure Favoriten aus. Der Eintritt ist frei, wir freuen uns aber über Spenden für das Projekt.
Das Voting startet diesen Samstag, dem 23.5., und läuft bis zum 31.5. Die Trailer sowie den Link zum Voting findet ihr hier: https://werkstadt.berlin/kino/
*mit freundlicher Unterstützung von Stadt und Land






